Personalverrechnung – Beratung ist wichtig

In der Personalverrechnung sind umfassende und ständig aktualisierte Fachkenntnisse von besonderer Bedeutung. Laufend wechselnde Bestimmungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht erfordern eine ständige Weiterbildung und Auseinandersetzung mit gesetzlichen Veränderungen. Umso mehr, als Fehler hier im wahrsten Sinn des Wortes teuer zu stehen kommen können. Auch die korrekte Einhaltung kollektivvertraglicher Bestimmungen wird von Jahr zu Jahr komplizierter und erfordert tiefgehende Beschäftigung mit dieser Thematik.

Sicherheit in der Personalverrechnung

Die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater garantiert Ihnen die hundertprozentig korrekte Abwicklung Ihrer Personalverrechnung. Darüber hinaus unterstützt er Sie kompetent bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen, berät Sie bei der kosteneffizienten Rekrutierung von Personal und erarbeitet Kennzahlen, die Ihnen ermöglichen, den Personalaufwand Ihres Unternehmens abzuschätzen und zu steuern.

Lohnverrechnung – unser Service

  • Jede Beratung und alle Auskünfte in Lohnverrechnungs-Angelegenheiten
  • An- und Abmeldungen von Dienstnehmern
  • Führung der Lohnkonten
  • Beratung im Arbeitsrecht
  • Verfassung von Dienstverträgen
  • Verfassung von Dienstzetteln
  • Berechnung der Brutto- und Nettolohn- und Gehaltsansprüche von Dienstnehmern
  • Ausdruck der monatlichen Lohn- und Gehaltszettel samt allen Leistungen
  • Verfassung der monatlichen Beitragsnachweisungen
  • Übermittlung der Jahreslohnzettel an die Finanzbehörde
  • Übermittlung der Jahreslohnsummen an die Gebietskrankenkassen
  • Abgabe der Jahreskommunalsteuererklärung
  • Berechnung der monatlichen Lohnabgaben
  • Durchführung der Lohn- und Gehaltsüberweisungen
  • Durchführung der Lohn- und Gehaltsabgabenüberweisungen
  • Berechnung von Bruttobezügen auf Basis von Nettolohnvereinbarungen
  • Optimierung von Lohn- und Gehaltsvereinbarungen
  • Optimierungs-Checks Ihrer Lohn- und Gehaltsvereinbarungen
  • Ausfertigung von Arbeits- und Entgeltsbescheinigungen
  • Berechnung von Lohnpfändungsbeträgen
  • Teilnahme und Vertretung bei abgaben- und beitragsbehördlichen Prüfungen
  • Sonstige Aufgaben die mit Lohnverrechnung in Zusammenhang stehen